Interview mit William, Musiker der Gruppe „Herencia de Timbiquí“



„Herencia de Timbiquí“ gehört zu den derzeit bekanntesten kolumbianischen Bands, fast jeder hier kennt die Musik.  Der Name der Gruppe geht zurück auf den Ort Timbiquí im südwestlichen Cauca am Pazifik. Dort habe ich William, den Sänger der Gruppe, kennengelernt. Die „Patrulla Aérea del Pacifico“ hatte in dem derzeit Corona-bedingt von der Außenwelt abgeschnittenen Ort eine Hilfsaktion organisiert, Lebensmittelpakete – und auch William sowie weitere Bandmitglieder – nach Timbiquí geflogen.

Die Musiker folgten der Einladung der Bürgermeisterin, die um Unterstützung der Jungs von der Band für die Menschen in Timbiquí gebeten hatte. William und seine Kollegen halfen mit, die Lebensmittellieferungen aus den Flugzeugen zu tragen und an die dafür vorgesehen Ablageorte zu bringen. Eine Aktion, die auch eine Geste sein sollte. Seht her, Menschen in Timbiquí, ihr seid zwar derzeit abgeschnitten von der Außenwelt, aber ihr seid nicht vergessen!

Nach der Aktion fliegt William von „Herencia de Timbiqui“  mit Gerhard Thyben, dem deutschen Honorarkonsul in Cali und Präsident der „Patrulla Aéra del Pacifico“, wieder zurück nach Cali, wo er mit seiner Familie lebt.

Der Musiker hatte eine glückliche Kindheit in dem pueblo am Pazifik. „Mein Vater ist Landwirt, ein poeta de agricultura. Ich habe viel mit ihm unternommen. Wir gingen zusammen fischen, er hat mir beigebracht, wie man aus Nylonschnüren eine Angel baut“, erzählt William. „Von meiner Mutter habe ich Verantwortlichkeit und Respekt anderen gegenüber gelernt. In Kolumbien ist es nicht so vertreten, dass die Allgemeinheit Verantwortlichkeit für andere empfindet.“

„Timbiquí gibt mir Energie in meinem Körper“.

Während seiner Schulzeit schloss sich William mit anderen Musikern zusammen und gründete die Band, die jetzt „Herencia de Timbiqui“ heißt und der er nun schon seit  20 Jahren angehört.  „Herencia“ bedeutet Erbe“, erklärt er, „und geht darauf zurück, dass wir alle musikalisches  Talent von unseren Vorfahren geerbt haben. Timbiquí ist die genauere Bestimmung.“

Aber nicht nur das: „Timbiquí ist für mich mein Land, es gibt mir Energie in meinem Körper, in meine Augen. Es hat aus mir den Menschen gemacht, der ich bin.“ Mindestens zweimal im Jahr muss William in den Ort am Pazifik, um seine Batterien aufzuladen. 

„Es kann doch nicht sein, dass es in Timbiquí an allem fehlt?!“

Und dann spricht er ein Thema an, das ihm sehr wichtig ist: „Der Pazifik ist eine Region mit genug Potenzial, um eine der wichtigsten Kolumbiens zu sein. Ich kenne viele Länder, wo es Regionen gibt, die gerade mal 50% von dem Potenzial im Pazifik haben, die aber dennoch eine beeindruckende Infrastruktur besitzen. Und Timbiquí? Und Buenaventura? Es gibt einen Rassismus, man glaubt, dass die Regionen mit schwarzen Menschen nicht entwickelt werden müssen.  Aber wir verlangen die gleichen Beneficios wie alle Regionen in Kolumbien. Von daher ist die Aktion der „Patrulla Aérea“ für uns extrem wichtig. Wir wollen Aufmerksamkeit, wir wollen ein offenes Ohr bei den politisch Verantwortlichen.“

William sieht sich als eine Art Botschafter, um auf die Situation in seinem Dorf aufmerksam zu machen. „Gerade jetzt, in Zeiten von Corona, schmerzt es mich besonders, dass es in  Timbiquí an allem fehlt. Es kann doch nicht sein, dass Medizin ein Geschäft ist und nicht jeder eine fundamentale Behandlung haben kann?“ William hat eine Fundación gegründet, um die Entwicklung seiner Region voranzutreiben.
„Warst du schon mal in San José?“, fragt mich der Musiker dann. „Das musst du dir ansehen, in allen Häusern leben wunderbare Menschen, sie laden dich ein, geben dir etwas zu essen und freuen sich, dich als Gast zu haben. Du wirst eine einzigartige menschliche Wärme spüren.“

Einer ihrer schönsten Songs ist „Sabrás“ und erzählt von einer großen Liebe

Viel von der Wärme der Menschen, die am Pazifik leben, transportiert „Herencia de Timbiquí“ in ihren Liedern. Einer ihrer schönsten Songs, „Sabrás“ , erzählt von einer großen Liebe. „Ein lieber Freund, der wie ein Vater für uns alle war, hatte Krebs, nur noch wenig Zeit zu leben. Er hinterlässt seiner Frau mit diesem Song eine Botschaft: „Quiero que sepas que mi corazón, en toda situación te va a querer …  Y aunque me esté quedando sordo, Y aunque me esté quedando ciego, Y aunque me esté quedando mudo, Te haré saber que te quiero …
Herencia de Timbiquí hatte bereits Konzerte in der Schweiz, in Norwegen, Finnland, Spanien, Frankreich, in Afrika, Russland, USA, in Deutschland nicht. Noch nicht…


Hier der wunderschöne Text von „Sabrás“: 
https://www.youtube.com/watch?v=srE7nr4xuGI

Quiero que sepas que mi corazón
En toda situación te va a querer
Que cuando te miro siento el amor
Más grande que puede haber en mi ser

Quiero que sepas que quererte a ti
Me nace de forma muy natural
Que tu existencia es lo mejor que a mí
En esta vida me pudo pasar

Y aunque me esté quedando sordo
Y aunque me esté quedando ciego
Y aunque me esté quedando mudo
Te haré saber que te quiero

Aunque yo ya me encuentre viejo
aunque esté triste o contento
Te haré saber de cualquier modo
Que estarás en mis adentros

Cuando amanece y te puedo ver
Mi vida se llena de luz total
Mido mi gran capacidad de amar

Cuando te beso es tanta la emoción
Que el corazón palpita más y más
Entro a un estado de relajación
Siento que ya puedo morir en paz

Y aunque me esté quedando sordo
Y aunque me esté quedando ciego
Y aunque me esté quedando mudo
Te haré saber que te quiero

Y aunque yo ya me encuentre viejo
Te haré saber de cualquier modo que estarás en mis adentros

Y como yo no habrá nadie que te quiera Como sea yo te amo
Yo te amaré en el cielo o en la tierra Como sea yo te amo
Y mis días a tu lado viviré Como sea yo te amo

Como sea yo te amo
Quiero cuidarte y protegerte mi vida Como sea yo te amo
Y sabrás que tú, tu eres, mi negrita consentida Como sea yo te amo
Así este loco y ciego yo te haré entender y saber lo que siento
Como sea yo te amo
Con todo mi cuerpo

Como sea yo te amo


(Fotocredit Willam de „Herencia di Timbiqui: @pasiongotografia)

Der Friedensprozess und die indigenen Völker in Zeiten von Covid-19

Dr. Frank Semper *

für DKF-Blog

22/06/2020

 

* Frank Semper ist der Autor von Los Derechos de los Pueblos Indígenas en Colombia, Ed. Temis, Bogotá, 2018

  

 

Der Friedensprozess und die indigenen Völker in Zeiten von Covid-19  

 

Werfen wir noch einmal einen kurzen Blick zurück.

Die indigenen Völker und Gemeinschaften sind in den Friedensprozess spät eingebunden worden, obwohl sie in überproportionaler Weise durch den bewaffneten Konflikt beeinträchtigt und geschädigt worden sind und von Beginn der in Havanna seit 2012 geführten Friedensverhandlungen zwischen Regierung und FARC-EP auf eine umfassende Berücksichtigung ihrer Anliegen bestanden haben. Dieses Defizit wurde schließlich mit Abschluss des Friedensvertrages korrigiert, indem ein umfangreiches „Ethnisches Kapitel“ in das Übereinkommen eingefügt wurde, das anerkennt, dass den indigenen Gemeinschaften historisches Unrecht durch und in Folge von Kolonialisierung, Sklaverei und Diskriminierung zugefügt worden ist, dass ihre traditionellen Territorien enteignet und die dort befindlichen natürlichen Ressourcen unrechtmäßig ausgebeutet worden sind.  

Mit Umsetzung des Acuerdo Final vom 24.11.2016 nehmen die indigenen Völker und Gemeinschaften durch ihre Repräsentanten aktiv am Friedensprozess teil und prägen  ihn in wichtigen Bereichen mit.

In meinem letzten Blog-Beitrag vom 05/06/2020 habe ich mich mit dem durch den Friedensvertrag geschaffenen integralen System der Wahrheit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung, insbesondere mit der Arbeitsweise der Übergangsjustiz (Jurisdicción Especial para la Paz / JEP) beschäftigt.

http://www.dkfev.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=167

Der Friedensvertrag hat die Existenz und Funktionsweise der indigenen Justiz in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Normen bekräftigt und weist über die bislang bestehende Rechtslage in Kolumbien hinaus. In den Verfahren vor JEP und Wahrheitskommission wird eine ethnische und multikulturelle Bewertungs- und Beurteilungsperspektive eingeführt. Bei der Implementierung der JEP werden Mechanismen geschaffen, um der verfassungsmäßig verankerten indigenen Justiz (Art. 246) Geltung zu verschaffen und beide Rechtszweige miteinander zu koordinieren. Und mit den indigenen Organisationen wird ein besonderes Programm der Harmonisierung der Rückführung entwurzelter und vertriebener Indígenas auf ihr traditionelles Land erarbeitet, das dafür sorgen soll, die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der territorialen Harmonie zu garantieren.      

Im Bereich der Übergangsjustiz haben die indigenen Repräsentanten wertvolle Arbeit geleistet. Das gegenüber der ordentlichen Justiz erweiterte Konzept hat den indigenen Völkern (wie auch den afrokolumbianischen Gemeinschaften) neue Gestaltungsräume eröffnet. Ermöglicht wurde dies u.a. durch die Berufung von vier Richter/innen aus vier unterschiedlichen Ethnien an die JEP, die damit 10% des gesamten Spruchkörpers bilden. Das ist das erste Mal, dass Angehörige der indigenen Völker und Gemeinschaften bei der Besetzung von Richterstellen an einem der höchsten nationalen Gerichte berücksichtigt wurden.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist, dass die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der JEP indigenen Rechtsvorstellungen oftmals besser zu entsprechen vermag, als es die weit stärker von prozessualen Regeln bestimmte ordentliche Gerichtsbarkeit zu leisten im Stande ist. Und die indigenen Gemeinschaften präferieren grundsätzlich schlichtende bzw. streitharmonisierende Lösungen gegenüber der Verhängung von Freiheitsstrafen im staatlichen Vollzug gegenüber Straftätern.

Daher sind nunmehr Fortschritte im Bereich der Koordinierung von indigener und staatlicher Justiz zu registrieren, die bereits die Verfassung von 1991 vorsieht, deren Auftrag aber bislang nicht umgesetzt werden konnte, weil das gegenseitige Misstrauen in die Justizgewalt der jeweils anderen Seite ein unüberwindliches Hindernis darstellt, und die Indigenen befürchten, dass ein Gesetz zur Koordinierung von indigenen Rechten und dem staatlich gesetzten Recht die Geltungskraft ihrer autochthonen Rechte aushöhlen würde.

Augenscheinlich hat der voranschreitende Friedensprozesses in Form der Tätigkeit von JEP und Wahrheitskommission die indigene Gestaltungsmacht vergrößert und zugleich die  Befürchtungen der indigenen Völker verringert, der Staat bezwecke ihre (Justiz-) Autonomie zu beschränken und staatlicher Kontrolle zu unterwerfen.     

So lebt der Friedensprozess, dessen Zweck der Wiedergutmachung gegenüber den Opfern dient, auch und gerade dadurch, dass er die indigenen Völker (und die  afrokolumbianischen Gemeinschaften) nicht allein auf die problematische, weil stigmatisierende Opferrolle reduziert, sondern sie gleichermaßen zu mitgestaltenden Akteuren bei der Aufklärung, Beurteilung und Wiedergutmachung des begangenen Unrechts aufwertet.     

Wenn wir die Aussagen von Hernado Chindoy, dem indigenen Lider aus dem Volk der Inga, in seiner Videobotschaft vom 09.06.2020

/ “Revitalizando nuestra diversidad. Reflexiones de Hernando Chindoy ante el coronavirus“ /

einzuordnen und zu bewerten versuchen, erstaunt auf den ersten Blick, mit wieviel Pragmatismus und Gelassenheit er im Angesicht von Covid-19 die Lebenssituation seines Volkes beschreibt. Naheliegend bemängelt er die mangelhafte medizinische Ausstattung in den indigenen Resguardos und kritisiert die durch den allgemeinen Lockdown herbeigeführten Beschränkungen für die Indígenas, sich fortzubewegen, um die lokalen Märkte mit ihren Produkten wie Agrarprodukte, Fisch oder Kunsthandwerk zu beliefern und dadurch keine notwendigen Einkünfte erzielen zu können. Aber die Indígenas haben schon die Pocken, die Masern, die Konflikte und die Feuerwaffen überlebt, dank der Weisheit ihrer Großväter und Großmütter. Mit anderen Worten, sie haben (wie man heutzutage in Bezug auf die Seuche zu sagen pflegt) eine Resilienz erworben, um auch diese Krise überleben zu können. Eine Feststellung, die belegt, dass die indigenen Völker und Gemeinschaften in weiten Teilen Kolumbien mit vielfältigen Gewaltszenarien konfrontiert sind, unter denen Covid-19 nur einen weiteren, zusätzlichen Bedrohungsfaktor darstellt. 

Das traditionelle Land der Quechua sprachigen Inga in den Departements Nariño und Putumayo sowie das im nördlichen Cauca angrenzende der Nasa und das weiter westlich gelegene Land der Awá bilden seit Jahren den Schauplatz für die in jüngster Zeit wieder anwachsende Kokainproduktion und zugleich den wichtigsten Drogenkorridor im Land zwischen Amazonas und Pazifikküste. Die Indígenas befinden sich zwischen den Fronten der Drogenmafia, die ihr Land nach Belieben okkupiert und ihre Bewohner terrorisiert, und der Militarisierung ihrer Region durch kolumbianische Heeresverbände. Noch sind das Blut und die Tränen im angrenzenden Departement Cauca nicht getrocknet, nachdem bewaffnete Killer im Auftrag der Drogenmafia wiederholt Massaker unter den Nasa-Gemeinschaften im Herbst des vergangenen Jahres verübt haben. 

Vor elf Jahren hat der Verfassungsgerichtshof  mit seinem Beschluss, CC-Auto 004/2009,die kolumbianische wie die Weltöffentlichkeit mit der Anklage aufhorchen lassen, dass 34 indigene Völker physisch und kulturell vom Verschwinden bedroht seien, durch schwere, fortgesetzte und systematische Menschenrechtsverletzungen, ausgelöst durch gewaltsame Vertreibungen durch die am internen Konflikt beteiligten bewaffneten Akteure. Und er hat den kolumbianischen Staat verpflichtet, ein Programm mit Rechtsgarantien und für jedes der benannten Völker einen Rettungsplan zu entwickeln  (planes de Salvaguarda).

Der bahnbrechende höchstrichterliche Beschluss, der am Ende der zweiten Präsidentschaft von Álvaro Uribe erfolgte, hat wesentlich dazu beigetragen, dass die indigenen Völker den über lange Zeit gestörten und unterbrochenen Dialog mit dem Staat und seinen Institutionen bei Amtsantritt des neu gewählten Präsidenten Manuel Santos wieder aufgenommen haben.

Und zum zentralen Forum des Dialogs hat sich seit dieser Zeit die nationale Mesa de Concertación entwickelt, bei der sich die Abgesandten der Regierung mit den Repräsentanten der größten indigenen Organisationen austauschen und nach Lösungen zur Bewältigung von Krisen suchen sowie auch jetzt zu Covid-19.     

Leider versanden die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Dialog je weiter weg von Bogotá man sich bewegt, und die Arbeit der regionalen und lokalen mesas lässt zu wünschen übrig.    

Wenn Hernando Chindoy gleichwohl Zuversicht verbreitet, dann auch deshalb, weil er den bewaffneten Akteuren in seinem Land schon mehrmals mutig die Stirn geboten hat, als die Inga die Kokain- und Opiumproduktion in den Jahren 2002/03 aus dem Resguardo Aponte (Dep. Nariño) verbannen konnten und die örtliche Heereskompanie gleich dazu. Heute wächst auf vielen der zurückgewonnen Flächen neben den Agrarprodukten für den Eigenbedarf auf 330 Hektar organischer Kaffee, der bis nach Europa Abnehmer findet. Daher sind Hernando Chindoy und die anderen Wortführer der Inga fortgesetzt Bedrohungen durch bewaffnete Akteure ausgesetzt, die in den indigenen Territorien ihr Unwesen treiben. Covid-19 kann Hernando Chindoy unter solchen Umständen nicht aus der Ruhe bringen. Die Inga und die ihnen benachbarten Kamëntsá im Valle del Siboundoy gelten als die besten Naturheiler in Kolumbien. Ihr Wissen umfasst die medizinische Anwendung von mehr als 240 Heilpflanzen, darunter acht unterschiedliche Arten des borachero wie el guamuco, el biagán und la culebra, zudem quindé gegen Rheuma, amarrón zur Wundheilung und la munchira gegen Parasitenbefall.

Die heilige Pflanze der Inga, das sagenumwobene yagé, das bei sachgemäßer Anwendung und unter Indigenen eingenommen, Körper und Geist reinigt, hatte einst den legendären amerikanischen Schriftsteller William S. Burroughs in die Gegend gelockt und heutzutage gelegentlich blauäugige Traveller, die alles daran setzen, sich in einen exotischen Rausch mit ungewissen Ausgang zu versetzen.         

 

Zum Friedensprozess in Zeiten von Covid-19

Dr. Frank Semper für DKF-Blog 05/06/2020

 

Anmerkung zum CAPAZ-Experten-Panel vom 19.05.2020

Zunächst möchte ich mich bedanken bei Wolfgang Goede für die gelungene und gut nachvollziehbare Zusammenstellung der Positionen der teilnehmenden Experten der CAPAZ-Online-Diskussion vom 19.05.2020 und den darauf bezogenen, sehr hilfreichen Kommentar von Bernd Tödte, der einige zentrale Aspekte in den Fokus rückt, die es verdienen, vertieft zu werden. Die von den Diskutanten aufgezeigten Defizite des bisherigen Friedensprozesses sind soweit bekannt und weitgehend unbestritten.

Mir geht es in diesem Beitrag darum, den herausragenden Stellenwert der durch den Friedensvertrag (Acuerdo Final) vom 24.11.2016) geschaffenen Übergangsjustiz aufzuzeigen.

Das integrale System der Wahrheit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung, das mit dem Abkommen über die Beendigung des Konfliktes und der Schaffung eines stabilen und nachhaltigen Friedens zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC-EP geschlossen und durch den Gesetzgebungsakt 001 von 2017 in die Verfassung aufgenommen wurde, gehört zu den bedeutenden Errungenschaften des Friedensschlusses.

Dabei nimmt die Jurisdicción Especial para la Paz (JEP) „Sondergerichtsbarkeit für den Frieden“ eine zentrale Rolle ein. Die beiden anderen fundamentalen Einrichtungen des Systems haben einen außergerichtlichen Charakter, die Einheit zur Vermisstensuche

(Unidad ara la s ueda de ersonas dadas or Desa arecidas und die ommission zur ufkl rung der ahrheit des usammenlebens und der icht- iederholung

(Comisión para el Esclarecimiento de la verdad la Convivencia la No Repetición).

Die JEP ist ein Sonder-Justizorgan, bestehend aus dem Exekutiv-Sekretariat, einem Zweig zur Untersuchung und Vorbereitung von Anklagen (Unidad de Investigación y Acusación) sowie drei Kammern und dem Tribunal para la Paz, der fünf Abteilungen hat. Die JEP hat ihre Arbeit am 15.01.2018 aufgenommen. Ihr durch den Acuerdo Final zugewiesenes Mandat erstreckt sich auf einen Zeitraum von 15 Jahren, plus weiterer fünf Jahre, um die dann noch anhängigen Verfahren zum Abschluss zu bringen.

Die JEP wurde geschaffen, um die Ansprüche der Opfer des bewaffneten Konfliktes auf Wahrheit Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu befriedigen, verbunden mit Garantien auf die Nicht- Wiederholung (der schrecklichen Taten) mit dem Zweck einen stabilen und dauerhaften Frieden zu schaffen.

Die materielle Zuständigkeit der JEP erstreckt sich auf die Prüfung und Bewertung aller „Straftaten die auf Grund oder im Zusammenhang oder direkter Verbindung mit dem

bewaffneten Konflikt“ begangen wurden (Art. 62 ley 1957 / 2019, JEP-Statut).
Nach ganz überwiegender Ansicht erfasst dies den Zeitraum zwischen 1958 und dem 01.12.2016. In den annähernd 60 Jahren sind bis zu 8,7 Mio Gewaltopfer zu beklagen, eine gewaltige Zahl, die die Aufklärungs- und Bestrafungstätigkeit der JEP dahingehend kanalisiert, nicht allen Fällen einzeln und gesondert nachzugehen, sondern eine im Sinne ihres gesetzlichen und richterlichen Auftrags sachgerechte Auswahl und Prioritätensetzung zu treffen, die sich auf die schwersten und kennzeichnenden Fälle konzentriert, gem. Art. 19 ley 1957 / 2019.

Diesen Massgaben entsprechend wurden bislang sieben Großverfahren eröffnet, sog. Makrofälle (macrocasos). Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit findet der Fall Nr. 003. Dabei geht es um die Ermordung von durch Mittelmännern der kolumbianischen Armee angeworbene junge Männer aus den Armenvierteln der Großstädte, zumeist aus Bogotá (u.a Soacha, Ciudad Bolívar)) , die als gefallene Kämpfer der FARC-EP in den Militärstatistiken verbucht und Jahre später, soweit ihre sterblichen Überreste noch auffindbar waren, aus Sammelgräbern (u.a in Ocaña, Norte de Santander oder Dabeiba, Antioquia exhumiert wurden sog. „falsos positivos“. ach Ermittlungen der kolumbianischen Generalstaatsanwaltschaft soll es sich hierbei insgesamt um mindestens 5000 Einzelfälle handeln.

Die Bestrafungs-, Amnestierungs- und Begnadigungskompetenz der JEP erstreckt sich auf politische oder mit ihnen verbundene Straftaten, gem. Art. 40 ley 1957 / 2019 i.V.m. Art. 23 Gesetz 1820 / 2016. (ley de Amnistia, Indulto y Tratamientos Penales Especiales) Im einzelnen werden Straftaten untersucht, die durch ehemalige Kämpfer/innen der FARC- EP, Angehörige der öffentlichen Gewalt, Staatsbedienstete und Private die Delikte, die mit dem bewaffneten Konflikt im Zusammenhang stehen, begangen haben, sowie – was in der Praxis von untergeordneter Bedeutung ist – Personen, die an sozialen Protesten und inneren Unruhen teilgenommen haben.

Grundsätzlich werden gegen alle Kämper/innen der aufgelösten FARC-EP durch die Übergangsjustiz Untersuchungen durchgeführt, gegen Angehörige der Streitkräfte wird dann ermittelt, wenn Verfahren gegen sie von anderen Gerichten geführt werden oder Straftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt verübt wurden. Zivilisten oder Amtsträger, gegen die Verfahren vor anderen Gerichten anhängig sind oder die Straftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt verübt haben, können sich freiwillig der Justizgewalt der JEP unterwerfen.

Ist lediglich der Tatbestand der Rebellion „rebelión“ erfüllt dazu z hlen die Mitgliedschaft in den FARC-EP, sowie die Teilnahme an Handlungen, die zur Ausübung des Kampfes im Rahmen des bewaffneten Konfliktes gehörten, führt dies im Regelfall entweder zur Amnestie oder mündet in ein Begnadigungsverfahren ein.

Zu den ausdrücklich nicht zur Amnestie vorgesehenen Straftaten gehören Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Genozid, Geiselnahme, Folter, außerordentliche Hinrichtungen, gewaltsames Verschwindenlassen, gewaltsame Vertreibung, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt, Kindesentführung und die Rekrutierung Minderjähriger, entsprechend des Römischen Statut zur Einrichtung des internationalen Strafgerichtshofes von 1998. Gleichfalls ausgenommen sind gewöhnliche Straftaten, die keinen Bezug zur „rebelión“ aufweisen rt. 40-42 ley 1957 / 2019.
Generell nicht erfasst von der JEP sind Straftaten, die von Tätern aus den Reihen der paramilitärischen Verbände verübt wurden, diese unterfallen der Gerichtsbarkeit aufgrund des zu Zeiten der Regierung Uribe verabschiedeten Gesetzes über „Gerechtigkeit und Frieden“ aus dem Jahr 2005.

Der Sanktionskatalog für die von den Amnestiekriterien nicht erfassten Straftaten gliedert sich in „eigene“ „alternative“ und „gewöhnliche“ Strafen gestaffelt nach der Auskunfts- und Mitwirkungsbereitschaft des Täters bei der Wahrheitsermittlung, Art. 125 ley 1957 /2019.

Die abgestuften Sanktionen stellen in mehrfacher Hinsicht eine Abweichung vom herkömmlichen Strafverfahren dar. Die Schuld des Täters zum Zeitpunkt der Tatbegehung ist nicht das alleinige Kriterium für die Verhängung einer der zur Auswahl stehenden Sanktionen, bedeutsamer ist die nachträgliche Einstellung des Täters zu dieser Tat. Der Täter, der die Wahrheit umfassend und detailliert schildert und seine Verantwortung anerkennt, kommt in den Genuß der sanciones propias, Die ausgesprochenen Sanktionen beinhalten eine Freiheitsbeschränkung außerhalb des Gefängnisses zwischen 5-8 Jahren, bei einer untergeordneten Beteiligung an der Tat beträgt der Strafrahmen 2-5 Jahre. Die „alternatven“ Strafen kommen denjenigen zu Gute die vor einem Urteilsspruch die Wahrheit anerkennen und beinhalten zwischen 5-8 Jahren Freiheitsstrafe. Für diejenigen Täter, die Wahrheit und Verantwortlichkeit leugnen und für schuldig befunden werden, sind Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren vorgesehen.

Vor Einführung des abgestuften Sanktionskataloges wurde im Einzelnen und detailliert geprüft, ob er mit international anerkannten rechtsstaatlichen Kriterien zu vereinbaren sei, insbesondere die Proportionalität zwischen Strafmaß und persönlicher Schuld des Täters gewahrt bleibe und kein Zustand der „Straflosigkeit“ herbeigeführt werde. Da die Übergangsjustiz aber neben der Aburteilung der individuell zurechenbaren Tat dem umfassenden Gebot der Schaffung eines stabilen und dauerhaften Friedens zu dienen bestimmt ist, relativieren sich für diesem Sonderfall, den die JEP darstellt, die Funktion der Strafzwecke, und anders als im gewöhnlichen Strafverfahren tritt der Aspekt der Einzelfallgerechtigkeit dabei noch stärker in den Hintergrund.

Der international renommierte Experte für das komplexe Thema von Übergangsjustiz und Straflosigkeit (impunidad), der Göttinger Strafrechtslehrer Kai Ambos, spricht von einem „S annungs erh ltnis zwischen Gerechtigkeit und Frieden zwischen Recht und olitik vergeltender Justiz, die auf Vergangenheit schaut und einer schöpferischen Justiz, die in die Zukunft blickt“. Die Übergangsjustiz „stehe or der schwierigen ufgabe einen Ausgleich herzustellen zwischen den Forderungen derjenigen nach einer vergeltenden Justiz für alle Straftäter und denjenigen die eine absolute Straflosigkeit für alle Täter einforderten.“ n anderer Stelle hat mbos deutlich gemacht dass das h nomen der Straflosigkeit (von schweren Menschenrechtsverletzungen) gerade nicht der Übergangsjustiz anzulasten sei, sondern vielmehr ein klassisches Charakteristikum Kolumbiens darstelle, und die Arbeit der Übergangsjustiz es nunmehr ermögliche, umfangreiche Sachverhalte, die zum Teil seit Jahrzehnten unberührt geblieben seien, nun endlich strafrechtlich aufzuarbeiten, wie die Tragödie des Palacio de Justicia (1985), die

Morde an den Mitgliedern der ni n atri tica in den 1990er Jahren und andere Fälle mehr.

Link: https://www.semana.com/nacion/articulo/la-fosa-de-debeiba-constituye-una- contribucion-inmensa-a-la-verdad-historica-kai-ambos/652458

Wenn es einen blinden Flick bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs durch die JEP gebe, dann bestehe er in der (bislang) unzureichenden Verfolgung von Tätern aus dem Kreis der obersten Armeeführung und der Politik, meint der erfahrene Menschenrechtsanwalt Reynaldo Villalba vom Colectivo de Abogados „José Alvear Restrepo“ und beklagt, dass es keine Fortschritte bei den Ermittlungen gegenüber zivilen Staatsbediensteten und Finanziers von dieser Art Verbrechen gebe, sowie gegen hohe Staatsdiener die in die F lle der sog. „falsos positivos“ verstrickt seien. Generell besteht die Tendenz, dass die Verantwortlichkeit im Fall der Armeeführung auf niedere Ränge abgewälzt bzw. von Seiten der Politik rundweg geleugnet wird. Aber auch die ehemaligen FARC-Kommandanten sind ihrer Rechenschaftspflicht vor der JEP nicht ausreichend nachgekommen, wie die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Fatou Bensouda bemängelt, die grundsätzlich mit der JEP einvernehmlich kollegial zusammenarbeitet.

Kolumbien unterliegt als Unterzeichnerstaat des Römischen Statuts besonderen Verpflichtungen, hier kann und muss sich die JEP bewähren. Bislang haben die Täter nicht zu befürchten, vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt und verurteilt zu werden.

Unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie und den dadurch bedingten Verfahrensverzögerungen eine Verlängerung des an für sich zeitlich gut bemessenen Mandats der JEP ins Auge zu fassen, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt zumindest für verfrüht. Im Grundsatz muss eine Übergangsjustiz, die ihr zugewiesenen Aufgaben und Verpflichtungen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum beenden, um Staat und Gesellschaft eine mit bschluss ihrer T tigkeit „erneuerte“ ers ekti e für zukünftige Entwicklungen zu eröffnen. Dieses Ziel muss mit der gebotenen Gründlichkeit und zugleich zügig angestrebt werden.

Der Friedensvertrag hat dementsprechend ein vielversprechendes Instrumentarium geschaffen, um sich der blutigen Vergangenheit zu stellen, er hat aber die kolumbianische Gegenwart (noch) nicht soweit verändert, um die notorische Violencia zu überwinden. Der Frieden ist dort am wenigsten angekommen, wo er am dringlichsten benötigt wird. Die Akteure mögen wechseln, aber die Ermordung sozialer Aktivisten, die Vertreibung der Menschen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen (zumal in den „ eri heren“ Regionen geht weiter. nd erst recht hat der Friedensschluss bislang keine Veränderungen an den Stellschrauben der kolumbianischen Politik bewirkt, um eine gerechtere Land- und Vermögensverteilung, sowie Bildungs- und Aufstiegschancen für die Angehörigen der weniger privilegierten Schichten zu ermöglichen. Solange dies nicht geschieht, bleibt der erfolgreich initiierte Friedensprozess fragil und jederzeit anfällig für Rückschläge.